Jugendschutz

Informationen zum Jugendschutz

Jugendschutzgesetz

Entsprechend dem Jugendschutzgesetz beliefern wir nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Unsere Versandkartonagen sind durch einen signalroten Aufkleber mit folgendem Hinweis gekennzeichnet:

STOP!

Kein Alkohol an Minderjährige!
Dieses Paket darf nur an Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben übergeben werden! Ggf. Personalausweis zeigen lassen!