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Jugendschutz
Informationen zum Jugendschutz
Jugendschutzgesetz
Entsprechend dem Jugendschutzgesetz beliefern wir nur Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.
Unsere Versandkartonagen sind durch einen signalroten Aufkleber mit folgendem Hinweis gekennzeichnet:
STOP!
Kein Alkohol an Minderjährige!
Dieses Paket darf nur an Personen die das 18. Lebensjahr vollendet haben übergeben werden! Ggf. Personalausweis zeigen lassen!